Im Gegensatz zur
Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung
(Autoversicherung) nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben
und zwar für alle Kraftfahrzeuge
Der Abschluss einer Autoversicherung
in Form einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen
freiwillig.
Die Mindesthöhe der
Haftpflicht-Deckungssummen für eine Autoversicherung ist gesetzlich festgelegt
(= gesetzliche Mindestdeckung):
- eine Autoversicherung beinhaltet 2.5 Mio. EUR für
Personenschäden bei einer geschädigten Person;
- eine Autoversicherung beinhaltet 7.5 Mio. EUR für
Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
- eine Autoversicherung beinhaltet 500 T EUR
für Sachschäden;
- eine Autoversicherung beinhaltet50.000 EUR für
Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen
müssen bei einer Autoversicherung mindestens gewählt werden.
.Bei Personenschäden stehen von einer
Autoversicherung pro geschädigter Person 7,5 Mio. DM zur Verfügung.
Die Kfz-Autoversicherung bietet mit
ihren vier Zweigen:
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz
für alle Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs
Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Versichert ist bei dieser
Autoversicherung generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind bei
einer Autoversicherung in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer
und die berechtigten Fahrer.
Für den Fall, dass das Fahrzeug
entwendet wird ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen,
der Versicherer der Autoversicherung aber einen Regressanspruch gegen diesen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
(Autoversicherung) befriedigt begründete Schadenersatzansprüche und wehrt
unbegründete ab.
Sie übernimmt dazu:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher
Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten
Ansprüchen wie:
- Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
- Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
- Vermögensschäden (Schäden die keine Personen-
oder Sachschäden sind)
- Die Abwehr unberechtigter
Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines
Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung
Bei der Fahrzeugversicherung -
Autoversicherung kann zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung
mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden.
Die beiden Formen unterscheiden sich
allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges.
Bei der Teilkaskoversicherung der
Autoversicherung
sind Schäden am eigenen Fahrzeug
durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung ( auch versuchter Diebstahl )
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruch der Verglasung
- Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch
Kurzschluß
versichert.
Bei der Vollkaskoversicherung der
Autoversicherung
wird darüber hinaus
Versicherungsschutz geboten für:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ( auch bei
Eigenverschulden )
- Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder
Personen verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung als
Autoversicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz
Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen,
Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind
von der Autoversicherung mitversichert. Versicherungsschutz durch die
Autoversicherung besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem
Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden bei dieser
Autoversicherung Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Der Auto-Schutzbrief
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der
Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
Der Versicherungsschutz der
Autoversicherung beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, d.h.
durch die Zahlung des ersten Beitrages.
Versicherungsschutz besteht bei der
Autoversicherung für die festgelegte Vertragsdauer. Der
Versicherungsvertrag der Autoversicherung kann für die Dauer eines Jahres oder
für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
Versicherungsverträge von einjähriger
Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor
Ablauf schriftlich gekündigt werden. Das gleiche gilt wenn die Vertragsdauer
bei einer Autoversicherung deshalb kein Jahr beträgt, weil als Beginn der
nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin
vereinbart worden ist.
Kurzfristige Verträge einer
Autoversicherung mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne Kündigung mit
Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Holen Sie vor Abschluss einer
Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung immer mehrere Angebote ein, da die
Prämienunterschiede zum Teil erheblich sind.
Vereinbaren Sie bei einer
Autoversicherung wenn möglich jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei
halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein
Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
In der Autoversicherung bieten die
Versicherer mehrere Alternativen für die Selbstbeteiligung an. Die gängigsten
Varianten sind:
In der Teilkasko-Versicherung ( TK )
der Autoversicherung:
- ohne Selbstbeteiligung
- 300,-- DM Selbstbeteiligung
In der Vollkasko-Versicherung ( VK
)der Autoversicherung:
- 650,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
- 650,-- DM in der VK und ohne SB in der TK
- 1.000,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
- 1.000,-- DM in der VK und ohne SB in der TK
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung
bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind bei einer
Autoversicherung diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen Mehrbeitrag
mitversichert.
Gerade in der Kfz-Versicherung /
Autoversicherung sind der "Rabattitis" nahezu keine Grenzen gesetzt. Folgende
Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten der
Autoversicherungen:
- Garagenrabatt
- Wenigfahrerrabatt
- Einzelfahrertarif
- Partnertarif
Darüber hinaus gibt es bei einigen
Gesellschaften für Autoversicherungen weitere Tarifnachlässe wie z.B.
- Berufsgruppenrabatt
- Behindertenrabatt
- Kombinationsrabatt
- Treue-Rabatt
- Öko- und Umweltrabatt
- Erfahrungsrabatt
Tipp:
Wer bereits einen relativ hohen
Schadenfreiheitsrabatt bei einer Autoversicherung erworben hat, sollte den
Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da
dies oft günstiger oder unwesentlich teurer ist.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob
Sie bei einer Autoversicherung die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen
können ist von diesem abzuraten. Verstöße gegen die Auflagen einer
Autoversicherung können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin
zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.
Verkauf
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die
Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung (Autoversicherung) kraft Gesetzes auf
den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen Versicherer
einen Vertrag für eine Autoversicherung ab gilt das automatisch als Kündigung
des bisherigen Vertrages.
Stilllegung
Wird das Fahrzeug mindestens für zwei
Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz der
Autoversicherung auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden.
Der Vertrag der Autoversicherung läuft weiter und verlängert sich um die Zeit
der Stilllegung, für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit
eine so genannte Ruheversicherung besteht.
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Jeder Versicherungsfall einer
Autoversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer
Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Der Versicherungsnehmer der
Autoversicherung ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung
des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist
ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem
Versicherer der Autoversicherung sind Sie sind nicht berechtigt
einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder
Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder
Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne
Rücksprache mit dem Versicherer der Autoversicherung fristgerecht
Widerspruch zu erheben.
Kommt es bei einer
Autoversicherung zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem
Versicherer zu überlassen.
Tip:
Im Schadensfalle sollten Sie
sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/-vertreter der
Autoversicherung in Verbindung setzen.
Der Vertreter der
Autoversicherung ist Ihnen in der Regel bei der gesamten
Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag der
Autoversicherung bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der
über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für
Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten der
Autoversicherung nicht geben können oder wollen, so können Sie sich
rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den
Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden:
0180-25026 |
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