Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung
ist die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) nicht
freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für
alle Kraftfahrzeuge
Der Abschluss einer Autoversicherung in Form
einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen
freiwillig.
Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen
für eine Autoversicherung ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche
Mindestdeckung):
- eine Autoversicherung beinhaltet 2.5 Mio. EUR für
Personenschäden bei einer geschädigten Person;
- eine Autoversicherung beinhaltet 7.5 Mio. EUR für
Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
- eine Autoversicherung beinhaltet 500 T EUR für
Sachschäden;
- eine Autoversicherung beinhaltet50.000 EUR für
Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen bei
einer Autoversicherung mindestens gewählt werden.
.Bei Personenschäden stehen von einer
Autoversicherung pro geschädigter Person 7,5 Mio. DM zur Verfügung.
Die Kfz-Autoversicherung bietet mit ihren vier
Zweigen:
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz für alle
Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Versichert ist bei dieser Autoversicherung
generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind bei einer
Autoversicherung in der Regel auch der Fahrzeughalter, der
Eigentümer und die berechtigten Fahrer.
Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird
ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der
Versicherer der Autoversicherung aber einen Regressanspruch gegen
diesen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
(Autoversicherung) befriedigt begründete Schadenersatzansprüche und
wehrt unbegründete ab.
Sie übernimmt dazu:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe
Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
wie:
- Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
- Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
- Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder
Sachschäden sind)
- Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch
die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung
Bei der Fahrzeugversicherung - Autoversicherung
kann zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung mit
verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden.
Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings
hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges.
Bei der Teilkaskoversicherung der
Autoversicherung
sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung ( auch versuchter Diebstahl )
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung
- Bruch der Verglasung
- Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluß
versichert.
Bei der Vollkaskoversicherung der
Autoversicherung
wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten
für:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ( auch bei Eigenverschulden
)
- Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen
verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung als
Autoversicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz
Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder
Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind von der
Autoversicherung mitversichert. Versicherungsschutz durch die
Autoversicherung besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu
dem Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden bei dieser Autoversicherung
Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Der Auto-Schutzbrief
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief
Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
Der Versicherungsschutz der Autoversicherung
beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, d.h. durch die
Zahlung des ersten Beitrages.
Versicherungsschutz besteht bei der
Autoversicherung für die festgelegte Vertragsdauer. Der
Versicherungsvertrag der Autoversicherung kann für die Dauer eines
Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
Versicherungsverträge von einjähriger Dauer
verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor
Ablauf schriftlich gekündigt werden. Das gleiche gilt wenn die
Vertragsdauer bei einer Autoversicherung deshalb kein Jahr beträgt,
weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom
Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.
Kurzfristige Verträge einer Autoversicherung mit
einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne Kündigung mit Ablauf der
vereinbarten Vertragsdauer.
Holen Sie vor Abschluss einer Kfz-Versicherung
bzw. Autoversicherung immer mehrere Angebote ein, da die
Prämienunterschiede zum Teil erheblich sind.
Vereinbaren Sie bei einer Autoversicherung
wenn möglich jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher,
vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein
Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
In der Autoversicherung bieten die Versicherer
mehrere Alternativen für die Selbstbeteiligung an. Die gängigsten
Varianten sind:
In der Teilkasko-Versicherung ( TK ) der
Autoversicherung:
- ohne Selbstbeteiligung
- 300,-- DM Selbstbeteiligung
In der Vollkasko-Versicherung ( VK )der
Autoversicherung:
- 650,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
- 650,-- DM in der VK und ohne SB in der TK
- 1.000,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
- 1.000,-- DM in der VK und ohne SB in der TK
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw.
hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind bei einer
Autoversicherung diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen
Mehrbeitrag mitversichert.
Gerade in der Kfz-Versicherung / Autoversicherung
sind der "Rabattitis" nahezu keine Grenzen gesetzt. Folgende
Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten der
Autoversicherungen:
- Garagenrabatt
- Wenigfahrerrabatt
- Einzelfahrertarif
- Partnertarif
Darüber hinaus gibt es bei einigen Gesellschaften
für Autoversicherungen weitere Tarifnachlässe wie z.B.
- Berufsgruppenrabatt
- Behindertenrabatt
- Kombinationsrabatt
- Treue-Rabatt
- Öko- und Umweltrabatt
- Erfahrungsrabatt
Tipp:
Wer bereits einen relativ hohen
Schadenfreiheitsrabatt bei einer Autoversicherung erworben hat,
sollte den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in
Erwägung ziehen, da dies oft günstiger oder unwesentlich teurer ist.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie bei
einer Autoversicherung die Auflagen eines Rabatteinschlusses
erfüllen können ist von diesem abzuraten. Verstöße gegen die
Auflagen einer Autoversicherung können mit Strafzahlungen in
doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes
geahndet werden.
Verkauf
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflicht-
und Fahrzeugversicherung (Autoversicherung) kraft Gesetzes auf den
Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen
Versicherer einen Vertrag für eine Autoversicherung ab gilt das
automatisch als Kündigung des bisherigen Vertrages.
Stilllegung
Wird das Fahrzeug mindestens für zwei Wochen
polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz
der Autoversicherung auf Antrag für die Zeit der Stilllegung
unterbrochen werden.
Der Vertrag der Autoversicherung läuft weiter und verlängert sich um
die Zeit der Stilllegung, für die kein Beitrag berechnet wird,
obwohl in dieser Zeit eine so genannte Ruheversicherung besteht.
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Jeder Versicherungsfall einer
Autoversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb
einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Der Versicherungsnehmer der
Autoversicherung ist verpflichtet, alles zu tun, was zur
Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens
dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist ausführlich und
wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer der
Autoversicherung sind Sie sind nicht berechtigt einen
Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder
Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache
mit dem Versicherer der Autoversicherung fristgerecht
Widerspruch zu erheben.
Kommt es bei einer Autoversicherung zu
einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer
zu überlassen.
Tip:
Im Schadensfalle sollten Sie sich
umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/-vertreter der
Autoversicherung in Verbindung setzen.
Der Vertreter der Autoversicherung ist
Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung
behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag der
Autoversicherung bei einem Direktversicherer abgeschlossen
haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie
sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine
Versicherungsdaten der Autoversicherung nicht geben können
oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe
des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der
Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden:
0180-25026 |
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