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Allgemeine Infos zur KFZ Versicherung / Autoversicherung

 Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben  und zwar für alle Kraftfahrzeuge

 Der Abschluss einer Autoversicherung in Form einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.

 Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen für eine Autoversicherung ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche Mindestdeckung):

  •  eine Autoversicherung beinhaltet 2.5 Mio. EUR für Personenschäden bei einer geschädigten Person;
  •  eine Autoversicherung beinhaltet 7.5 Mio. EUR für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
  •  eine Autoversicherung beinhaltet 500 T EUR  für Sachschäden;
  •  eine Autoversicherung beinhaltet50.000 EUR für Vermögensschäden;

 Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen bei einer Autoversicherung mindestens gewählt werden.

.Bei Personenschäden stehen von einer Autoversicherung pro geschädigter Person 7,5 Mio. DM zur Verfügung.

 Die Kfz-Autoversicherung bietet mit ihren vier Zweigen:

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Insassenunfall-Versicherung
  • Auto-Schutzbrief

 den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs

 Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Versichert ist bei dieser Autoversicherung generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind bei einer Autoversicherung in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer.

Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer der Autoversicherung aber einen Regressanspruch gegen diesen.

 Die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) befriedigt begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete ab.

 Sie übernimmt dazu:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.)
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
    • Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
    • Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
    • Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind)
  • Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört

 Die Fahrzeug-Versicherung

Bei der Fahrzeugversicherung - Autoversicherung kann zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden.

Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges.

Bei der Teilkaskoversicherung der Autoversicherung

sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung ( auch versuchter Diebstahl )
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Bruch der Verglasung
  • Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
  • Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluß

versichert.

Bei der Vollkaskoversicherung der Autoversicherung

wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ( auch bei Eigenverschulden )
  • Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden

Die Insassenunfall-Versicherung

Die Insassenunfall-Versicherung als Autoversicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.

Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind von der Autoversicherung mitversichert. Versicherungsschutz durch die Autoversicherung besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.

Üblicherweise werden bei dieser Autoversicherung Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.

Der Auto-Schutzbrief

Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:

  • Pannen und Unfallhilfe
  • Abschleppen des Kfz
  • Bergung nach einer Panne / Unfall
  • Arzneimittelversand
  • Kinderrückholung
  • Krankenrücktransport
  • Reiserückrufservice
  • Hilfe im Todesfall
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
  • Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
  • Mietwagen bei Panne / Unfall
  • Ersatzteilversand 

    Kein Versicherungsschutz der Autoversicherung besteht in der Regel.:

    • für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
    • bei Unfallflucht
    • wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
    • wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
    • wenn der Beitrag für die Autoversicherung nicht fristgerecht bezahlt wurde
    • bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
    • bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
    • wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden
    • wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.

Der Versicherungsschutz der Autoversicherung beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, d.h. durch die Zahlung des ersten Beitrages.

Versicherungsschutz besteht bei der Autoversicherung  für die festgelegte Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag der Autoversicherung kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.

Versicherungsverträge von einjähriger Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Das gleiche gilt wenn die Vertragsdauer bei einer Autoversicherung deshalb kein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.

Kurzfristige Verträge einer Autoversicherung mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

Holen Sie vor Abschluss einer Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil erheblich sind.

Vereinbaren  Sie bei einer Autoversicherung wenn möglich jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.

In der Autoversicherung bieten die Versicherer mehrere Alternativen für die Selbstbeteiligung an. Die gängigsten Varianten sind:

In der Teilkasko-Versicherung ( TK ) der Autoversicherung:

  • ohne Selbstbeteiligung
  • 300,-- DM Selbstbeteiligung

In der Vollkasko-Versicherung ( VK )der Autoversicherung:

  • 650,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
  • 650,-- DM in der VK und ohne SB in der TK
  • 1.000,-- DM in der VK und 300,-- DM in der TK
  • 1.000,-- DM in der VK und ohne SB in der TK

Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind bei einer Autoversicherung diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen Mehrbeitrag mitversichert.

Gerade in der Kfz-Versicherung / Autoversicherung sind der "Rabattitis" nahezu keine Grenzen gesetzt. Folgende Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten der Autoversicherungen:

  • Garagenrabatt
  • Wenigfahrerrabatt
  • Einzelfahrertarif
  • Partnertarif

Darüber hinaus gibt es bei einigen Gesellschaften für Autoversicherungen weitere Tarifnachlässe wie z.B.

  • Berufsgruppenrabatt
  • Behindertenrabatt
  • Kombinationsrabatt
  • Treue-Rabatt
  • Öko- und Umweltrabatt
  • Erfahrungsrabatt

Tipp:

Wer bereits einen relativ hohen Schadenfreiheitsrabatt bei einer Autoversicherung erworben hat, sollte den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da dies oft günstiger oder unwesentlich teurer ist.

Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie bei einer Autoversicherung die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen können ist von diesem abzuraten. Verstöße gegen die Auflagen einer Autoversicherung können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.

Verkauf

Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung (Autoversicherung) kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen Versicherer einen Vertrag für eine Autoversicherung ab gilt das automatisch als Kündigung des bisherigen Vertrages.

Stilllegung

Wird das Fahrzeug mindestens für zwei Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz der Autoversicherung auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden.
Der Vertrag der Autoversicherung läuft weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine so genannte Ruheversicherung besteht.

Jeder Versicherungsfall einer Autoversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Der Versicherungsnehmer der Autoversicherung ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.

Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer der Autoversicherung sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer der Autoversicherung fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es bei einer Autoversicherung zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.

Tip:

Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/-vertreter der Autoversicherung in Verbindung setzen.

Der Vertreter der Autoversicherung ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.

Sollten Sie Ihren Vertrag der Autoversicherung bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten der Autoversicherung nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0180-25026

 

 


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